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Pflegende Angehörige

Illustration: PflegeNetz Sachsen - Informations Plattform für Angehörige von pflegebedürftigen Menschen

Angehörige
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

Pflegeberatung

Welche Angebote gibt es? An wen kann ich mich wenden?

Pflegeformen

Zuhause, betreut, vollstationär? Was unterscheidet die einzelnen Pflegeformen?

Pflegeleistungen

Wer hilft mir, wenn meine finanziellen Mittel nicht ausreichen?

Pflegekurse

Wo erhalte ich professionelle Anleitung für die Pflege? Wer hat praktische Tipps?

Angehörigeninitiativen

Wo kann ich mich über die wichtigen Pflegethemen mit Anderen austauschen?

Familienentlastender Dienst

Wir schaffen nicht alles selber – wer hilft uns im familiären Alltag?

Pflegedatenbank

Sie suchen nach zugelassenen Pflegeeinrichtungen?

Soziale Sicherung der Pflegeperson

Wie bleibe ich auf der sicheren Seite, während ich die Pflege übernehme?

Beratungsformular

Sie wünschen eine persönliche Pflegeberatung?

Leitfaden

Um was muss ich mich kümmern, wenn ein nahestehender Mensch pflegebedürftig wird?

Marginalspalte


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Aktuelles

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG)

Das Gesetz sieht Verbesserungen für an Demenz erkrankte Menschen vor. Ziel der Reform ist auch, pflegenden Angehörigen zu helfen. Weiterhin werden Beratung und Begutachtung verbessert sowie die Förderung alternativer Wohnformen und privater Vorsorge geregelt. Antworten auf Ihre Fragen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz können Sie vom Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Telefon: 030/340 6066-02 (montags bis donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 15 Uhr)

Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Amt24 - Sachsens Service-Portal

Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen (Teilzeitarbeit bei Lohnvorschuss)
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über eine Arbeitszeitreduzierung bei Lohnvorschuss nach dem Familienpflegezeitgesetz

Fragen und Hinweise

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche zum Pflegenetz Sachsen haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Beratungsformular

Sie wünschen eine persönliche Pflegeberatung?

Füllen Sie bitte das Beratungsformular aus. Innerhalb von 48 Stunden sollte Ihre Pflegekasse Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz