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Arbeitgeber

Illustration: PflegeNetz Sachsen - Informations Plattform für Arbeitgeber und Unternehmen zu Pflege in Sachsen

Arbeitgeber
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

Immer intensiver müssen Sie sich als Arbeitgeber mit dem Thema Pflege auseinandersetzen – denn der demografische Wandel geht auch an Unternehmen nicht vorbei.

Beschäftigte mit pflegebedürftigen Angehörigen haben seit dem Pflegezeitgesetz von 2008 einen gesetzlichen Anspruch auf verschiedene Formen der vorübergehenden Freistellung. Arbeitgeber, die das Thema Pflege vorsorglich in ihren unternehmerischen Alltag und die Personalplanung aufnehmen, sind also klar im Vorteil: Sie können adäquat reagieren, wenn ein Beschäftigter ausfällt, weil er sich um einen ihm nahen, pflegebedürftigen Menschen kümmern muss. Die Erfahrung lehrt dabei, dass dies meist plötzlich und unerwartet geschieht.

Gleichzeitig erhöhen gut vorbereitete Arbeitgeber, die das Thema Pflege aktiv angehen, die Motivation und Loyalität ihrer Beschäftigten. Außerdem ist Familienfreundlichkeit in jeder Form ein wichtiges Kriterium bei Neubewerbungen.

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Seit 11. Juni 2013 bietet der Wegweiser im Gesundheitswesen »Weisse Liste« ein neues Service-Portal für die häusliche Pflege an. Sowohl Angehörige als auch Pflegebedürftige können sich fortan unabhängig und verständlich dort informieren.

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Familienpflegezeit beim Arbeitgeber beantragen (Teilzeitarbeit bei Lohnvorschuss)
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber über eine Arbeitszeitreduzierung bei Lohnvorschuss nach dem Familienpflegezeitgesetz

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