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Pflegeberatung

Illustration: PflegeNetz Sachsen - Anlaufstelle für selbst betroffene, pflegebedürftige Menschen in Sachsen

Pflegebedürftige
(© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz)

Wo kann ich mich zu Angeboten, Leistungen und Verfahren beraten lassen?

1. Persönlich und individuell: Pflegeberatung durch die Pflegekassen

Wo kann ich mich zu Angeboten, Leistungen und Verfahren beraten lassen?

Die Pflegekassen sind gesetzlich verpflichtet, Sie und Ihre pflegenden Angehörigen persönlich zu beraten: So können Sie sich zum Beispiel direkt bei Ihrer Pflegekasse über mögliche Pflegeleistungen in Ihrer individuellen Situation informieren.

Aufklärung und Beratung von Pflegebedürftigen regelt das Sozialgesetzbuch (§ 7 SGB XI):

Dieser Paragraph besagt, dass Ihre Pflegekasse

  • Ihnen unverzüglich nach Eingang Ihres Leistungsantrags eine Vergleichsliste über die Leistungen und Vergütungen der zugelassenen Pflegeeinrichtungen geben muss
  • Sie über die Pflegeberatung und deren kostenlose Nutzung informieren muss
  • Ihnen eine Beratung anbieten muss, welche Pflegeleistungen für Sie möglich sind. Zudem muss sie Ihnen veröffentlichte Ergebnisse von Qualitätsprüfungen geben

Hinweis:
Seit dem 01.01.2009 wurde die Pflegeberatung für Sie verbessert. Pflegebedürftige haben seitdem einen „einklagbaren Rechtsanspruch auf Pflegeberatung gemäß § 7 a SGB XI“.

Die Pflegekasse muss unter anderem folgende Aufgaben für Sie wahrnehmen:

  1. Sie bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen der Pflegeversicherung, des Schwerbehindertenrechtes, der Krankenversicherung, der Sozialhilfe sowie der einschlägigen landesrechtlichen Regelungen beraten und Ihnen Hilfestellung geben
  2. Ihren Hilfebedarf systematisch erfassen und analysieren
  3. einen individuellen Versorgungsplan für Sie erstellen
  4. sich mit anderen Trägern abstimmen
  5. mit anderen Koordinierungsstellen, insbesondere den gemeinsamen Servicestellen nach dem Schwerbehindertenrecht zusammenarbeiten
  6. Ihren Antrag auf Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung annehmen

Tipp:
Auf Wunsch können Sie sich auch in Ihrer häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der Sie leben, beraten lassen. Bitte wenden Sie sich zuerst an Ihre Pflegekasse (also im Regelfall Ihre Krankenkasse).

2. Pflicht mit Vorteilen: Beratung bei häuslicher Pflege

Wenn Sie allein durch Angehörige gepflegt werden und dafür Pflegegeld erhalten, müssen Sie regelmäßig einen Beratungseinsatz in Anspruch nehmen – ganz in Ihrem Interesse!

Dieser dient dazu,

  1. die Qualität Ihrer häuslichen Pflege zu sichern,
  2. Pflegeprobleme zu lösen,
  3. Hilfe zu geben, die die Pflegeperson entlastet,
  4. Pflegefehler zu vermeiden,
  5. und um Sie optimal zu versorgen.

Den Beratungseinsatz müssen Sie von einem zugelassenen Pflegedienst abrufen, der Sie besucht.

Bei den Pflegestufen I und II ist mindestens eine Beratung pro halbem Jahr, bei Pflegestufe III eine Beratung pro Vierteljahr Pflicht.

Den Beratungseinsatz bei Ihnen zahlt die Pflegekasse. Der Pflegedienst sendet danach einen Bericht an die Pflegekasse, von dem Sie als Pflegebedürftiger eine Kopie erhalten.


Hinweis:
Der Beratungseinsatz ist Pflicht. Werden die Beratungseinsätze nicht nachgewiesen oder vom Pflegebedürftigen abgelehnt, wird das Pflegegeld gekürzt und bei anhaltender Verweigerung sogar ganz gestrichen.

Tipp:
Pflegebedürftige mit erheblichem Betreuungsbedarf und ihre pflegenden Angehörigen haben sogar Anspruch auf die doppelte Anzahl von Beratungseinsätzen, um die starken körperlichen und psychischen Belastungen des Pflegealltags besser zu bewältigen.

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Aktuelles

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG)

Das Gesetz sieht Verbesserungen für an Demenz erkrankte Menschen vor. Ziel der Reform ist auch, pflegenden Angehörigen zu helfen. Weiterhin werden Beratung und Begutachtung verbessert sowie die Förderung alternativer Wohnformen und privater Vorsorge geregelt. Antworten auf Ihre Fragen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz können Sie vom Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Telefon: 030/340 6066-02 (montags bis donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 15 Uhr)

Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Fragen und Hinweise

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche zum Pflegenetz Sachsen haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Beratungsformular

Sie wünschen eine persönliche Pflegeberatung?

Füllen Sie bitte das Beratungsformular aus. Innerhalb von 48 Stunden sollte Ihre Pflegekasse Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz