1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber
Inhalt

Buchstabe G

A  B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Grundpflege

Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit der notwendige Hilfebedarf ermittelt. Berücksichtigt wird der Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen die Grundpflege sowie der Aufwand für die hauswirtschaftlichen Versorgungen.

Die Grundpflege enthält Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Folgende Hilfestellungen gehören dazu:

  1. Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung.
  2. Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
  3. Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (zum Beispiel für Arztbesuche, Behördengänge, nicht für Spaziergänge).

Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche.

Für jede einzelne Tätigkeit gibt es einen bestimmten Zeitbedarf. Daraus wird dann der gesamte Pflegeaufwand berechnet.

Marginalspalte


Thema: [Portalthema, Unterthema], [Abbildungstyp]: [Beschreibung]

Aktuelles

Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (PNG)

Das Gesetz sieht Verbesserungen für an Demenz erkrankte Menschen vor. Ziel der Reform ist auch, pflegenden Angehörigen zu helfen. Weiterhin werden Beratung und Begutachtung verbessert sowie die Förderung alternativer Wohnformen und privater Vorsorge geregelt. Antworten auf Ihre Fragen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz können Sie vom Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Telefon: 030/340 6066-02 (montags bis donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 15 Uhr)

Nähere Erläuterungen finden Sie hier.

Fragen und Hinweise

Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche zum Pflegenetz Sachsen haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.

Beratungsformular

Sie wünschen eine persönliche Pflegeberatung?

Füllen Sie bitte das Beratungsformular aus. Innerhalb von 48 Stunden sollte Ihre Pflegekasse Kontakt mit Ihnen aufnehmen.

© Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz