Buchstabe G
Grundpflege
Bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung wird zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit der notwendige Hilfebedarf ermittelt. Berücksichtigt wird der Hilfebedarf bei den regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens. Dazu zählen die Grundpflege sowie der Aufwand für die hauswirtschaftlichen Versorgungen.
Die Grundpflege enthält Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Folgende Hilfestellungen gehören dazu:
- Körperpflege: Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Blasen- oder Darmentleerung.
- Ernährung: Mundgerechtes Zubereiten oder Aufnahme der Nahrung.
- Mobilität: Selbstständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Auskleiden, Gehen, Stehen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung (zum Beispiel für Arztbesuche, Behördengänge, nicht für Spaziergänge).
Die hauswirtschaftliche Versorgung umfasst das Einkaufen, Kochen, Putzen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche.
Für jede einzelne Tätigkeit gibt es einen bestimmten Zeitbedarf. Daraus wird dann der gesamte Pflegeaufwand berechnet.

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