Sonstige pflegegerechte Wohnformen
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Einzelne Einrichtung
Mehrere Einrichtungen
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Die Pflegedatenbank stellen die Landkreise und Kreisfreien Städte sowie die Pflegekassen bereit. Bitte richten Sie Ihren Wunsch auf Neueintrag oder Änderung vorhandener Daten an Ihren Landkreis oder Ihre Kreisfreie Stadt (in der Regel an das Sozialamt).
Die Daten der Pflegeeinrichtungen (stationär, ambulant, palliativ, Hospizdienste, Tagespflege, Kurzzeitpflege) kommen von den Pflegekassen. Diese Einrichtungen wenden sich bitte per E-Mail (service@plus.aok.de) an die AOK PLUS.
Das Gesetz sieht Verbesserungen für an Demenz erkrankte Menschen vor. Ziel der Reform ist auch, pflegenden Angehörigen zu helfen. Weiterhin werden Beratung und Begutachtung verbessert sowie die Förderung alternativer Wohnformen und privater Vorsorge geregelt. Antworten auf Ihre Fragen zum Pflege-Neuausrichtungsgesetz können Sie vom Servicetelefon des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Telefon: 030/340 6066-02 (montags bis donnerstags 8 - 18 Uhr, freitags 8 - 15 Uhr)
Nähere Erläuterungen finden Sie hier.
Sollten Sie Fragen, Anregungen oder Wünsche zum Pflegenetz Sachsen haben, senden Sie uns bitte eine Nachricht.
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