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Alltagsbegleiter für Senioren

Seniorin und Alltagsbegleiterin puzzeln gemeinsam © iofoto – Adobe Stock

Immer mehr Menschen erreichen heute ein hohes Lebensalter. Dadurch steigt auch der Anteil der (Hoch)Betagten, die (noch) keinen Pflegegrad haben. Auch ohne eine Pflegebedürftigkeit kann jedoch eine Unterstützung im Alltag benötigt werden, um weiterhin selbstständig im eigenen Zuhause leben zu können. Gleichzeitig wird von den jüngeren Generationen eine große zeitliche und örtliche Flexibilität verlangt, so dass die Angehörigen oftmals keine regelmäßige Hilfestellung bei der Bewältigung des Alltags leisten können. Um älteren Menschen ein autonomes Leben in ihrer eigenen häuslichen Umgebung zu ermöglichen, fördert der Freistaat Sachsen das Projekt der Alltagsbegleitung für Senioren.

Das Förderprogramm »Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren« richtet sich an Menschen ab 60 Jahren ohne Pflegegrad. Es ermöglicht eine kostenfreie ehrenamtliche Begleitung (zum Beispiel zum Arzt, Einkauf und ähnliches) und gemeinsame Erledigung von Haushaltsaufgaben sowie die gemeinsame Gestaltung sozialer Aktivitäten (zum Beispiel Spiele, Spaziergänge, Besuche kultureller Veranstaltungen und ähnliches) bis zu 32 Stunden im Monat.

Ziel der ehrenamtlichen Alltagsbegleitung ist Unterstützung und Aktivierung, um Senioren ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Selbstständigkeit zu ermöglichen sowie den Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu verlängern.

 

Sie wollen so lange wie möglich in Ihrer gewohnten Umgebung bleiben und benötigen dafür Unterstützung im Alltag?

Wenn Sie…

  • in Sachsen leben,
  • mindestens 60 Jahre alt sind,
  • keinen Pflegegrad haben oder gerade beantragen,

dann können Sie gemeinsam mit einer Alltagsbegleiterin oder einem Alltagsbegleiter

  • Ihre Wege erledigen (Arzt, Behörden, Kirchgang und ähnliches)
  • gemeinsam im Haushalt tätig sein (kochen, backen, Balkon oder Garten pflegen, Wäsche waschen und ähnliches)
  • gemeinsam soziale Aktivitäten gestalten (Spaziergänge, Gespräche, kleinere kulturelle Veranstaltungen und ähnliches)

Dabei wird immer eine langfristige und stabile Unterstützungsbindung angestrebt.

Die Alltagsbegleitung wird vom Freistaat Sachsen gefördert und ist daher für Sie kostenfrei! Bedingung ist: Sie sind mit der Alltagsbegleiterin oder dem Alltagsbegleiter nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert und leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.

Eine Alltagsbegleiterin oder einen Alltagsbegleiter bekommen Sie über einen Projektträger vermittelt. Eine Liste der Projektträger in Ihrer Nähe finden Sie demnächst in der Pflegedatenbank im PflegeNetz Sachsen oder auf Anfrage von der Fachservicestelle Sachsen oder bei den Pflegekoordinationen in Ihrem Landkreis oder kreisfreien Stadt.

Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen die Fachservicestelle Sachsen sowie die regionalen Pflegekoordinatorinnen und -koordinatoren jederzeit gern zur Verfügung.

Im Förderprogramm »Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren« können Sie ehrenamtlich Personen ab 60 Jahren, die keinen Pflegegrad haben, in deren eigener Häuslichkeit bei der Bewältigung ihres Alltags zur Seite stehen. Im Mittelpunkt stehen gemeinsame Tätigkeiten, die die älteren Menschen einerseits unterstützen, gleichzeitig aber auch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Positive gemeinsame Erlebnisse tragen zu einer verbesserten Lebensqualität bei und verhindern soziale Isolation.

Ein erfahrener Projektträger in Ihrer Nähe schließt mit Ihnen eine Ehrenamtsvereinbarung ab, mittels derer Sie sowohl unfall- als auch haftpflichtversichert sind. Durch diesen Träger werden Sie in die Thematik eingewiesen, erhalten alle nötigen Informationen und werden mit den zu begleitenden Senioren bekannt gemacht. Eine vorherige Schulung ist nicht notwendig. Vielleicht kennen Sie bereits selbst einen älteren Menschen, der sich wünscht, im Alltag begleitet zu werden?

Wenn Sie Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter werden wollen, sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie wohnen im Freistaat Sachsen.
  • Sie sind mit der zu begleitenden Person nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert und
  • leben nicht in einer häuslichen Gemeinschaft.
  • Sie haben zeitliche Kapazitäten – idealerweise von mindestens 8 Stunden im Monat.

Die Tätigkeiten einer Alltagsbegleiterin oder eines Alltagsbegleiters umfassen:

  1. Wegbegleitungen, zum Beispiel zum Arzt, zu Behörden, zum Einkauf, zum Gottesdienst und ähnliches
  2. gemeinsame Betätigung im Haushalt, zum Beispiel gemeinsam backen, kochen, Balkon pflegen, Wäsche machen und ähnliches
  3. gemeinsame Gestaltung sozialer Aktivitäten, zum Beispiel Spaziergänge, Vorlesen, Spiele, Besuch kultureller Veranstaltungen und ähnliches

Mit Unterstützung im Haushalt ist keine Dienstleistung im Sinne einer Hauswirtschaftshilfe gemeint. Es geht vielmehr um das gemeinsame Tun notwendiger Dinge, wodurch der begleitete ältere Mensch im Rahmen seiner Möglichkeiten aktiviert und mobilisiert wird.

Für Ihre ehrenamtliche Tätigkeit als Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter gewährt der Freistaat Sachsen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von maximal 80 Euro im Monat, wenn Sie 32 Stunden im Einsatz waren. Bei einem geringeren Stundenaufwand reduziert sich dieser Betrag anteilig. Für die Auszahlung dieser Aufwandsentschädigung ist der jeweilige Projektträger zuständig. Zusätzlich ist er Ihr erster Ansprechpartner bei Problemen oder Fragen. Sollten Sie zum Beispiel eine Überlastung durch die Begleitung oder eine sich anbahnende Pflegebedürftigkeit bei Ihrer betreuten Person feststellen, besprechen Sie dies mit Ihrem Projektträger.

Interesse geweckt? Dann erhalten Sie auf Anfrage über die Fachservicestelle Sachsen oder die Pflegekoordinationen Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt eine Liste der Projektträger in Ihrer Nähe.

Bei Fragen und für weitere Informationen steht Ihnen die Fachservicestelle Sachsen jederzeit gern zur Verfügung.

Das Förderprogramm »Alltagsbegleitung für Seniorinnen und Senioren« wird vom Freistaat Sachsen, insbesondere vom Sächsischen Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, gefördert. Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie zur Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (FRL Ältere Menschen) vom 18. Januar 2024.

Welche Aufgaben hat ein Projektträger?

  • die Auswahl, Aufnahme und Koordination geeigneter Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter
  • Vermittlung zwischen den Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern sowie Personen der Zielgruppe
  • Ansprechpartner sein für die begleitenden und begleiteten Personen bei Fragen und Problemen
  • Prüfung der Monatslisten und Auszahlung der Aufwandsentschädigung an die Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter

Wer kann Projektträger werden?

Als Projektträger förderfähig sind insbesondere gemeinnützige Vereine oder GmbHs, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchgemeinden, Genossenschaften und Stiftungen mit Sitz im Freistaat Sachsen, wenn diese mindestens drei geeignete Personen an ältere Menschen der Zielgruppe vermitteln. Die Voraussetzungen für zu begleitende Senioren und Ehrenamtliche können den entsprechenden Menüpunkten entnommen werden.

Antragsverfahren und Finanzierung

Die Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB). Das Internetportal der SAB verweist auf Beratungsmöglichkeiten, Fördermodalitäten, Rahmenvorgaben sowie alle notwendigen Unterlagen.

Die Förderlaufzeit kann für  wahlweise 12 oder 24 Monate beantragt werden. Der Projektbeginn ist jeweils zum Anfang eines Jahres (Antragsfrist: 30. September des Vorjahres).

Die Projektförderung setzt sich aus einer pauschalen Aufwandsentschädigung für den Projektträger sowie einer Aufwandsentschädigung für die Alltagsbegleiter zusammen. Projektträger erhalten eine Verwaltungspauschale in Höhe von monatlich 20 Euro pro Alltagsbegleiterin oder Alltagsbegleiter, wenn diese mindestens 8 Stunden im Monat tätig waren. Die Zuwendung pro Alltagsbegleiterin und Alltagsbegleiter beträgt maximal 80 Euro bei 32 erbrachten Stunden im Monat (bei weniger Stunden reduziert sich die Summe anteilig).

Die Förderprozedere für nicht-kommunale und für kommunale Projektträger gestalten sich unterschiedlich. Die Fachservicestelle berät und informiert interessierte und aktive Träger gern zum Vorgehen und zum Ablauf.

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