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Publikationen

Abschlussbericht: Wirksamkeit des Buurtzorg-Modells im Rahmen der deutschen Sozialgesetzgebung – Eine Evaluation von Buurtzorg in Sachsen

Buurtzorg ist ein Arbeitskollegen- und Organisationsmodell für die ambulante Pflege, das Mitte der 2000er Jahre in den Niederlanden ins Leben gerufen wurde. Der Bericht enthält eine rückblickende Evaluation der Aktivitäten dazu in Sachsen.

Heimberichterstattung der Landes-Heimaufsicht

Sachsens Heimaufsichtsbehörden erstatten dem Landtag alle zwei Jahre einen zusammenfassenden Bericht über die Prüfergebnisse in stationären Pflegeeinrichtungen und ambulanten Wohnformen in Sachsen. Dies ermöglicht:

  • Informationen über den Lebensort »stationäre Einrichtung für ältere pflegebedürftige Menschen sowie für Menschen mit Behinderung«
  • Information der Öffentlichkeit über Arbeitsinhalt und Wirkung heimrechtlichen Handelns,
  • Aufzeigen von aktuellen Entwicklungen.

Studie zur Entbürokratisierung der Pflege in Sachsen fertiggestellt

Die IGES Institut GmbH führte im Auftrag des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt im Zeitraum vom April 2022 bis März 2023 eine Evaluation zur Entbürokratisierung in der Pflege (Dokumentationserleichterung) und zur Digitalisierung in den sächsischen Pflegeeinrichtungen durch.

Ziel dieser Evaluation war es zu ermitteln, wie sich der aktuelle Stand der Digitalisierung und Dokumentationsentlastung in sächsischen Pflegeeinrichtungen darstellt. Konkret sollten folgende Bereiche näher beleuchtet werden:

  1. Umsetzung des Strukturmodells (EinSTEP) in Pflegeeinrichtungen
  2. Status quo der IT-Struktur in Pflegeeinrichtungen
  3. Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Digitalisierung (insbesondere § 8 Absatz 8 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI)

Die Initiative zur Neuausrichtung der Pflegedokumentationspraxis durch die Einführung des Strukturmodells war eine der größten bundespolitischen Aktionen zur Entbürokratisierung der Pflege. Sie erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungs- und Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene und deren Verbänden, den Prüfinstanzen und den Ländern. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation entwickelt und erfolgreich einem Praxistest unterzogen. Ab Januar 2015 wurde das Strukturmodell im Rahmen einer bundesweiten Implementierungsstrategie in vielen Pflegeeinrichtungen erfolgreich eingeführt. Seit November 2017 wird das Projektbüro zur Verstetigung des Prozesses von den Leistungserbringerverbänden weitergeführt.

Die Corona-Pandemie unterstrich einmal mehr die Notwendigkeit eines digitalisierten Gesundheitswesens. In den letzten Jahren hat der Gesetzgeber auf Bundesebene, zum Beispiel mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), Bestrebungen unternommen, die Digitalisierung und Technisierung im Gesundheitswesen und der Pflege voranzutreiben und weiterzuentwickeln. Im Fokus standen dabei, neben der Förderung der technischen Ausstattungen in den Pflegeeinrichtungen, unter anderem auch die Telematikinfrastruktur (TI), Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und die elektronische Patientenakte (ePA).

Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird für in den Jahren 2019 bis 2023 angeschaffte Technik ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschloss im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung e. V. nach Anhörung der Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene Richtlinien über das Nähere der Voraussetzungen und zu dem Verfahren der Gewährung des Zuschusses, der durch eine Pflegekasse ausgezahlt wird (§ 8 Absatz 8 SGB XI).

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen vom 08.04.2019, geändert durch den Beschluss vom 14.07.2021, nennen in ihrer Präambel primär »die Entlastung der Pflegekräfte« als Ziel der finanziellen Förderung der Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung.

Gefördert werden mit einem einmaligen Zuschuss digitale oder technische Ausrüstungen sowie damit einhergehende Kosten, insbesondere in folgenden Anwendungsfeldern:

  • der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation,
  • der Dienst- und Tourenplanung,
  • dem internen Qualitätsmanagement,
  • der Erhebung von Qualitätsindikatoren,
  • der Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden),
  • der elektronischen Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI sowie
  • der Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen (§ 1 Absatz 1 der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen).

Wissen rund um die Pflege für Angehörige und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer

Treffen in Selbsthilfegruppen, Beratungsgespräche, Kurse und Anleitungen zur Pflege geben Ihnen ganz praktische Tipps vor Ort. Auch Bücher, Magazine, Onlineratgeber oder Newsletter halten Sie auf dem Laufenden. Lesen Sie hier, welche Publikationen für Sie interessant sein können und wo Sie diese bestellen beziehungsweis abonnieren können.

Wissen rund um die Pflege für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber von pflegenden Angehörigen

Ein Bild von einem Strand mit Palmen hängt in einem goldenen Rahmen an der Wand. Davor ist ein Haltegriff zu sehen, der an einem Pflegebett angebracht ist.
© Sibylle Kölmel

Wissen Sie, wie viele Ihrer Beschäftigten Angehörige pflegen? Machen Sie sich schlau und geben Sie Hilfe und Unterstützung durch eine moderne Arbeitsorganisation. Eine pflegesensible Kultur im Unternehmen ist ein entscheidender Wettbewerbsvorteil im Ringen um die besten Fachkräfte.

Familienfreundlichkeit rechnet sich. Im Arbeitsalltag finden sich immer mehr Beispiele, wie es möglich ist, in Teilzeit, mit Jobsharing, durch die Möglichkeit, daheim zu arbeiten, Arbeitsplätze zu gestalten und Arbeitskräfte zu halten. Fachkräfte sind rar. Fachkräfte mit familiären Aufgaben arbeiten gerne flexibel und berechenbar. Das sind zwei Kategorien, die sich in modernen Modellen nicht ausschließen.

Praxisbeispiele regen an zum Weiterdenken – Lassen Sie sich von Erfahrungsberichten inspirieren, das Machbare für alle Beteiligten zu finden. Familienfreundlich agieren, bedeutet für Unternehmen nachweislich besseres Betriebsklima, höhere Motivation und Einsatzbereitschaft der Beschäftigten, weniger Fehlzeiten durch Krankheit und unterm Strich arbeitet eine motivierte Belegschaft viel produktiver für das Unternehmen, weil die Ziele des Engagements für alle passen.   

Netzwerken Sie mit den besten - Das Unternehmensnetzwerk »Erfolgsfaktor Familie« ist die zentrale Plattform für Unternehmen, die sich für eine familienbewusste Personalpolitik interessieren oder bereits engagieren. Aktuell engagieren sich rund 6.000 Unternehmer im Netzwerk. Die Mitgliedschaft ist kostenlos – der Erfahrungsaustausch unbezahlbar. 

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