Publikationen
Berichte der Heimaufsichtsbehörde im Freistaat Sachsen
- Heimbericht 2022/2023 (*.pdf, 0,49 MB)
- Heimbericht 2020/2021 (*.pdf, 0,46 MB)
- Heimbericht 2018/2019 (*.pdf, 0,45 MB)
Leitfaden für Schulungen zum Umgang mit Hitze in der Pflege und in der Seniorenarbeit
Intensivere Hitzeperioden stellen Pflegeeinrichtungen und Begegnungszentren vor große Herausforderungen. Ein neuer Leitfaden bietet praxisgerechte Lösungsvorschläge. Er ist im Rahmen eines vom Sächsischen Gesundheitsministerium geförderten überregionalen Projekts des Gesundheitsamtes des Landkreises Meißen und des Amts für Gesundheit und Prävention der Landeshauptstadt Dresden entstanden und richtet sich an Fachpersonal aus Pflege und Seniorenarbeit. Der Leitfaden vermittelt Grundlagen zu Hitzeentwicklung und gesundheitlichen Folgen sowie praxisnahe Maßnahmen zum Hitzeschutz und Impulse für die Ausgestaltung von Schulungen. Checklisten sowie Links zu weiteren Materialien liefern zahlreiche Anregungen für das Risikomanagement und Hitzeschutzpläne.
Zwischen Juni und September 2024 wurden in Kooperation mit den zuständigen Gesundheitsämtern und der Diakonischen Akademie für Fort- und Weiterbildung e. V. sechs Seminare mit Fach- und Führungskräften durchgeführt. Der Leitfaden bündelt die in den Seminaren gewonnenen Praxiserfahrungen, liefert konkrete didaktische Ansätze und Beispiele für die Fortbildung von Teams in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen sowie in der Seniorenarbeit. Die Zielgruppe sind Verantwortliche in Pflege und Seniorenarbeit, etwa Pflegefach- und Leitungspersonal, Qualitätsmanagement, Arbeits- und Gesundheitsschutz, Hauswirtschaft sowie Personen mit Schulungs- und Multiplikatorenfunktion. Erfahren Sie, wie Sie Ihre Einrichtung gezielt auf Hitzeperioden vorbereiten können!
Erinnerungs_reich: Demenzsensible Kunstvermittlungsangebote in Museen
Die steigende Anzahl von Demenzbetroffenen stellt die Gesellschaft wie auch die Erkrankten und ihre Angehörigen vor große Herausforderungen. Oft ist es für viele von ihnen nicht mehr oder nur erschwert möglich, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Das Projekt »Erinnerungs_reich – Museen als Medizin für Menschen mit Demenz« des Bereichs Allgemeinmedizin der Technischen Universität Dresden erforschte, wie die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und deren Angehörigen nachhaltig mit einem nicht-pharmakologischen Präventionsansatz verbessert werden kann. Von 2022 bis 2025 wurde in einem interdisziplinären Ansatz die Verbesserung der individuellen Gesundheit durch soziale und kulturelle Teilhabe sowie bedarfsgerechte Angebote im Museumskontext für Demenzbetroffene und deren pflegende Angehörige wissenschaftlich untersucht.
Das GKV-Bündnis und der Freistaat Sachsen förderten das Projekt finanziell. Ein interdisziplinäres Steuerungsgremium beriet das Projekt. Weitere Kooperationspartner waren die Staatlichen Kunstsammlungen Dresden, der Sächsische Museumsbund, weitere Museen in Dresden, Freiberg und Görlitz, die Stadt Dresden und deren Gesundheitsamt sowie die Landesinitiative Demenz Sachsen.
Im Ergebnis wurde das Personal aus 33 Museen im Freistaat Sachsen geschult. Einige Museen bieten seitdem demenzsensible Führungen an. Die vollständige Auflistung der geschulten Museen sowie weitere Informationen zu demenzsensiblen Museumsangeboten findet man im Leitfaden »Durchführung von demenzsensiblen Kunstvermittlungsangeboten in Museen«.
Abschlussbericht: Wirksamkeit des Buurtzorg-Modells im Rahmen der deutschen Sozialgesetzgebung – Eine Evaluation von Buurtzorg in Sachsen
Buurtzorg ist ein Arbeitskollegen- und Organisationsmodell für die ambulante Pflege, das Mitte der 2000er Jahre in den Niederlanden ins Leben gerufen wurde. Der Bericht enthält eine rückblickende Evaluation der Aktivitäten dazu in Sachsen.
Studie zur Entbürokratisierung der Pflege in Sachsen fertiggestellt
Im Auftrag des sächsischen Sozialministeriums führte das IGES Institut 2022/2023 eine Evaluation zur Entbürokratisierung in der Pflege (Dokumentationserleichterung) und zur Digitalisierung in sächsischen Pflegeeinrichtungen durch.
Ziel dieser Evaluation war es zu ermitteln, wie sich der aktuelle Stand der Digitalisierung und Dokumentationsentlastung in sächsischen Pflegeeinrichtungen darstellt. Konkret sollten folgende Bereiche näher beleuchtet werden:
- Umsetzung von EinSTEP in Pflegeeinrichtungen
- Status quo der IT-Struktur in Pflegeeinrichtungen
- Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Digitalisierung (insbesondere § 8 Absatz 8 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI))
EinSTEP war eine der größten bundespolitischen Aktionen zur Entbürokratisierung in der Pflege. Sie erfolgte in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungs- und Kostenträgern auf Bundes- und Landesebene und deren Verbänden, den Prüfinstanzen und den Ländern. Im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit wurden im Jahr 2013 Empfehlungen zur Entbürokratisierung der Pflegedokumentation entwickelt und erfolgreich einem Praxistest unterzogen. Ab Januar 2015 wurde das Strukturmodell im Rahmen einer bundesweiten Implementierungsstrategie in vielen Pflegeeinrichtungen erfolgreich eingeführt. Seit November 2017 wird das Projektbüro zur Verstetigung des Prozesses von den Leistungserbringerverbänden weitergeführt.
Die Corona-Pandemie unterstrich einmal mehr die Notwendigkeit eines digitalisierten Gesundheitswesens. In den letzten Jahren war der Bundesgesetzgeber bestrebt, zum Beispiel mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG), die Digitalisierung und Technisierung im Gesundheitswesen und der Pflege voranzutreiben und weiterzuentwickeln. Im Fokus standen dabei, neben der Förderung der technischen Ausstattungen in den Pflegeeinrichtungen, unter anderem auch die Telematikinfrastruktur (TI), Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und die elektronische Patientenakte (ePA).
Aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung wird für in den Jahren 2019 bis 2023 angeschaffte Technik ein einmaliger Zuschuss für jede ambulante und stationäre Pflegeeinrichtung bereitgestellt. Der Spitzenverband Bund der Pflegekassen beschloss im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung nach Anhörung der Verbände der Leistungserbringer auf Bundesebene Richtlinien über das Nähere der Voraussetzungen und zu dem Verfahren der Gewährung des Zuschusses, der durch eine Pflegekasse ausgezahlt wird (§ 8 Absatz 8 SGB XI).
Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen vom 08.04.2019, geändert durch den Beschluss vom 14.07.2021, nennen in ihrer Präambel primär »die Entlastung der Pflegekräfte« als Ziel der finanziellen Förderung der Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung.
Gefördert werden mit einem einmaligen Zuschuss digitale oder technische Ausrüstungen sowie damit einhergehende Kosten, insbesondere in folgenden Anwendungsfeldern:
- der Entbürokratisierung der Pflegedokumentation,
- der Dienst- und Tourenplanung,
- dem internen Qualitätsmanagement,
- der Erhebung von Qualitätsindikatoren,
- der Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen und Ärzten sowie stationären Pflegeeinrichtungen (einschließlich Videosprechstunden),
- der elektronischen Abrechnung pflegerischer Leistungen nach § 105 SGB XI sowie
- der Aus-, Fort-, Weiterbildung oder Schulung, die insbesondere im Zusammenhang mit der Anschaffung von digitaler oder technischer Ausrüstung stehen (§ 1 Absatz 1 der Richtlinie des GKV-Spitzenverbandes nach § 8 Absatz 8 SGB XI zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen).
- Abschlussbericht zur Evaluierung der Entbürokratisierung der Pflege in Sachsen (*.pdf, 3,54 MB)
- Link zur Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (Entbürokratisierung)
- Link zur Homepage des Bundesministeriums für Gesundheit (DVPMG)
- Link zu EinSTEP