Aktuelles
Woche der pflegenden Angehörigen
Die Woche der pflegenden Angehörigen wird auch in diesem Jahr wieder stattfinden – dieses Mal in Dresden. Neben einer zentralen Veranstaltung am 12. Mai wird es sachsenweit vielfältige Angebote und Veranstaltungen für pflegende Angehörige vor Ort geben. Weitere Informationen dazu finden Sie auch im PflegeNetz Sachsen.
Was ändert sich 2024 für pflegende Angehörige?
Bereits seit dem 1. Juli 2023 gelten wesentliche Bestandteile des Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Zum 1. Januar 2024 treten auf dieser Grundlage weitere Änderungen für Pflegebedürftige sowie pflegende Angehörige in Kraft. Neuerungen, die vor allem die Angehörigenpflege in der Häuslichkeit betreffen, sind:
Pflegegeld und Pflegesachleistungen (häusliche Pflege)
Das Pflegegeld und die Pflegesachleistungen für Pflegebedürftige, die zu Hause versorgt werden, steigen um jeweils 5 Prozent. Weitere Erhöhungen kommen ab dem 1.1.2025.
Pflegeunterstützungsgeld
Bislang konnten pflegende Angehörige, die aufgrund einer akuten Pflegesituation der Arbeit fern bleiben mussten, für diese Zeit einmalig pro Pflegefall Pflegeunterstützungsgeld für bis zu 10 Tage als Lohnersatzleistung beantragen (Paragraph 44 Elftes Sozialgesetzbuch (SGB XI)). Ab 2024 kann die Beantragung von bis zu 10 Tagen pro Kalenderjahr erfolgen.
Gemeinsamer Jahresbetrag (für Kurzzeit- und Verhinderungspflege)
Junge Pflegebedürftige bis 25 Jahre mit Pflegegrad 4 oder 5 werden oftmals durch ihre Eltern gepflegt. Diese Personengruppe kann bereits ab 1.1.2024 den gemeinsamen Jahresbetrag für Kurzzeit- und Verhinderungspflege nutzen. Was ändert sich?
- Verhinderungspflege kann nun wie die Kurzzeitpflege bis zu acht Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden
- Die hälftige Fortzahlung eines zuvor erhaltenen (anteiligen) Pflegegeldes während der Verhinderungspflege verlängert sich entsprechend auf bis zu acht Wochen im Kalenderjahr
- Für die erstmalige Inanspruchnahme von Verhinderungspflege ist eine mindestens sechsmonatige, vorangegangene häusliche Pflegekeine Voraussetzung mehr
- Die Mittel für Kurzzeitpflege können im Kalenderjahr bis zu 100 Prozent umgewidmet werden (soweit diese nicht bereits für Leistungen der Kurzzeitpflege verbraucht worden sind)
Für alle anderen Anspruchsberechtigten gelten diese Regelungen erst ab 1. Juli 2025. Ab dann werden die Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege für alle Pflegebedürftigen zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Es steht dann künftig ein kalenderjährlicher Gesamtleistungsbetrag von bis zu 3.539 Euro zur Verfügung, der flexibel für beide Leistungen genutzt werden kann (Entlastungsbudget). Die unterschiedlichen Übertragungsregelungen entfallen entsprechend.
Mitaufnahme von Pflegebedürftigen in Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen
Wenn eine Pflegeperson Leistungen zur medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation in einer stationären Einrichtung erhält, hat der Pflegebedürftige ab 1. Juli 2024 Anspruch auf Versorgung in dieser oder einer anderen zugelassenen, ambulanten oder vollstationären Pflegeeinrichtung. Die Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, medizinische Behandlungspflege, Betreuung, Unterkunft, Verpflegung sowie die betriebsnotwendigen Investitionskosten übernimmt dessen Pflegekasse. Weiterhin werden auch die Kosten für erforderliche Fahr- und Gepäcktransportkosten erstattet.
Übersicht über abgerechnete Leistungen bei der Pflegekasse
Bereits heute können Versicherte auf Antrag bei der Pflegekasse eine Übersicht über die in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten der letzten 18 Monate beantragen. Ab 1.1.2024 können Versicherte diese Übersicht auf Wunsch dann regelmäßig jedes Kalenderhalbjahr erhalten. Es reicht eineformlose Anforderung bei der Pflegekasse. Darüber hinaus können weitere Detailinformationen zum Abrechnungsgeschehen angefordert werden.
Weitere Informationen finden Sie auch hier:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/gesetze-und-verordnungen/guv-20-lp/pueg
Kurstermine Nachbarschaftshilfe
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht mit Anbietern für Nachbarschaftshilfekurse in Präsenz und Online sowie die aktuellen Termine für Grund- und Aufbaukurse.
Aktivitäten der Fachservicestelle
Im Folgenden finden Sie Eindrücke zu den Aktivitäten und Veranstaltungen der Fachservicestelle Sachsen.
Bildergalerie Treffen der Projektträger für Alltagsbegleitung
In der Bildergalerie finden Sie einige Impressionen der Treffen für Projektträger des Förderprogramms »Alltagsbegleiter für Senioren« aus den Städten Leipzig und Chemnitz vom 30.03.2023. Die Austausch- und Netzwerkveranstaltungen führte die Fachservicestelle Sachsen gemeinsam mit den jeweiligen Pflegekoordinationen der Städte durch.
Weitere Informationen zur Alltagsbegleitung finden Sie unter Alltagsbegleiter für Senioren