Hospiz- und Palliativversorgung
Dass Menschen in der letzten Phase ihres Lebens von ihren Angehörigen begleitet und unterstützt werden, gehörte lange Zeit zu den Selbstverständlichkeiten des Zusammenlebens in der Familie.
Veränderte Familienstrukturen, Lebens-, Wohn- und Arbeitsbedingungen, aber auch neue Strukturen der medizinischen Versorgung und nicht zuletzt die Tabuisierung von Sterben und Tod machen es vielen Menschen schwer, ihre Angehörigen in der Phase des Sterbens zu begleiten. Sie bedürfen der Hilfe durch Institutionen und Initiativen, die sich der Begleitung von Sterbenden und ihren Angehörigen widmen.
Die Betreuung von schwerstkranken und sterbenden Menschen lebt in ganz besonderer Weise vom Engagement und dem Idealismus vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer. Die Arbeit der Ehrenamtlichen muss jedoch gezielt fachlich angeregt, unterstützt und begleitet werden. Ihre Arbeit in der stationären wie in der ambulanten hospizlichen Versorgung wird auf der Basis von § 39a Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) von den Krankenkassen finanziert.
Zudem gibt es in Sachsen seit Jahren eine Landesförderung, um die Hospizversorgung zu unterstützen und weiter auszubauen. Bis 31. Dezember 2018 galt dafür die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Förderung von ambulanten Hospizdiensten und stationären Hospizen (FRL Hospiz) vom 17. April 2007. Ab 1. Januar 2019 ist die Landesförderung zur Hospiz- und Palliativversorgung in der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz zur Förderung der Gesundheit, Prävention, Beratung sowie Hospiz- und Palliativversorgung (RL Gesundheit und Versorgung) geregelt.
Seit 2007 gibt es den Landesarbeitskreis Hospiz (LAK Hospiz). Mitglieder des LAK Hospiz sind das Sozialministerium, der Landesverband für Hospizarbeit und Palliativmedizin Sachsen e. V., die Liga der Freien Wohlfahrtspflege, die Landesverbände der gesetzlichen Krankenkassen und die kommunalen Spitzenverbände. Der LAK Hospiz prüft die Konzeptionen von neuen ambulanten Hospizdiensten sowie neuen stationären Hospizen und gibt eine Empfehlung für die Landesförderung ab. Zugleich begleitet der LAK Hospiz die weitere Entwicklung der Hospizversorgung im Freistaat Sachsen fachlich.
Aktuell gibt es in 43 sächsischen Gemeinden 55 ambulant arbeitende Hospizdienste. Sechs davon sind Kinder-Hospizdienste.
15 stationäre Erwachsenen-Hospize mit insgesamt 175 Plätzen befinden sich in den Orten Bischofswerda, Chemnitz, Dresden, Erlabrunn, Falkenstein, Herrnhut, Leisnig, Leipzig, Niesky, Oederan, Radebeul, Torgau und Werdau. Das einzige stationäre Kinderhospiz Sachsens liegt in Markkleeberg bei Leipzig (10 Plätze und 5 Elternwohnungen). Damit ist der Versorgungsbedarf langfristig gesichert.
Der durch das Sozialministerium in Auftrag gegebene »Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022« gibt Auskunft zu Standorten sowie zur Bedarfsdeckung unter Berücksichtigung von Erreichbarkeiten im Freistaat Sachsen. Die Analyse enthält Bedarfsprognosen für 2030 und 2050.
- Hospiz- und Palliativbericht Sachsen 2022 (*.pdf, 15,08 MB)
- Gemeinsame Unterzeichnung der »Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland« durch Freistaat Sachsen und Kommunen Medieninformation vom 12. Juli 2021
- Hospizstudie 2017 (*.pdf, 11,58 MB)
- RL Gesundheit und Versorgung vom 16.12.2019