Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro kann zweckgebunden für die Unterstützung im Alltag eingesetzt werden. Möglich sind:
- Leistungen der Tages- oder Nachtpflege
- Leistungen der Kurzzeitpflege, inklusive Hotelkosten
- Leistungen der ambulanten Pflegedienste, in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten niedrigschwelligen Angebote
Was beinhalten Angebote zur Unterstützung im Alltag:
Ehrensache Ehrenamt
Es gibt viele ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen übernehmen. Das gilt für Pflegebedürftige mit allgemeinem oder mit besonderem Betreuungsbedarf. Die Betreuung durch ehrenamtliche Helfer geschieht wahlweise in Gruppen oder auch im häuslichen Bereich.
Pflegepause, bitte
Nutzen Sie als pflegende Angehörige oder Freunde der zu pflegenden Person die Angebote zu Ihrer Entlastung. Dazu zählen die Kurzzeitpflege für Tag und Nacht oder die Ersatzpflege, wenn Sie als Pflegeperson selbst krank sind, zur Kur fahren oder Urlaub machen.
Alltag erleichtern
Wenn der Alltag im Haushalt über den Kopf wächst, wenn Haushaltsführung und das tägliche Organisieren einfach zu schwer werden, können Sie Hilfsangebote annehmen. Schauen Sie dazu in die Pflegedatenbank Sachsen. Die Angebote benötigen in Sachsen eine Anerkennung durch den Kommunalen Sozialverband.