Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag sind Leistungen für Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5, die nicht in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben. Wir unterscheiden Betreuungsangebote und Entlastungsangebote.
Was sind Beispiele für Betreuungsangebote?
- Vorlesen,
- Zeitung oder Fotoalben anschauen,
- Brettspiele spielen oder
- gemeinsames Kochen.
Was gehört zu Entlastungsangeboten?
- Begleitung im Alltag (z. B. zum Einkaufen, Unterstützung bei der Grabpflege),
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen (Kochen, Reinigung der Wohnung und/oder Wäsche),
- Fahrdienstleistungen und
- Pflegebegleitung für pflegende Angehörige.
Was gehört nicht dazu?
- Körperpflege,
- Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme,
- Wechsel von Inkontinenzmaterial oder
- andere körperliche Pflegemaßnahmen.
Alle Mitarbeitenden haben mindestens eine Basis-Schulung (40 Schulungs-Stunden). Bei jedem Anbieter gibt es außerdem eine Fachkraft. Die Fachkraft macht zusätzliche regelmäßige Schulungen und ist für Fragen ansprechbar. Außerdem bietet die Fachkraft selbst Betreuungs- oder Entlastungsangebote an.
Angebote zur Unterstützung im Alltag können mit dem Entlastungsbetrag komplett über die Pflegeversicherung bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag stehen für Menschen mit Pflegegrad jeden Monat 131 Euro zur Verfügung. Angebote zur Unterstützung im Alltag dürfen höchstens so viel kosten:
- Gruppenangebote: 27,59 Euro pro Person je 60 Minuten
- Serviceangebote für haushaltsnahe Dienstleistungen: 38,11 Euro je 60 Minuten
- alle weiteren Angebote: 42,45 Euro je 60 Minuten
Außerdem dürfen angefallene Kosten für die An- und Abfahrt berechnet werden (bis 0,35 Euro je Kilometer).
Wenn Anbieter mehr abrechnen, dann soll der Kommunale Sozialverband Sachsen (KSV) als zuständige Behörde für Angebote zur Unterstützung im Alltag informiert werden.