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Leistungen

Die passgenaue Pflege finden

Pflegekraft reicht älterem Herrn in seiner eigenen Wohnung seine Tabletten in einer Tablettenbox. © Sibylle Kölmel

Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie für sich oder für Ihre Angehörigen Pflegeleistungen beantragen können. Sie lesen, was Begriffe wie Pflegesachleistungen, Unterstützungsleistungen im Alltag, Ersatzpflege oder Entlastungsbetrag bedeuten. Sie sehen, welche Leistungen Sie für sich oder Ihre Angehörigen auswählen können. Sie verstehen, wie Ihre Krankenkasse auch die Aufgaben als Pflegekasse wahrnimmt.

Fünf Pflegegrade ersetzen die bekannten drei Pflegestufen

Seit dem 1. Januar 2017 gelten neue Kriterien, die Pflegebedürftigkeit zu beurteilen. Grundlage dafür ist das Zweite Pflegestärkungsgesetz. Mit Hilfe der daraus abgeleiteten Pflegegrade kann die individuelle Situation der Pflegebedürftigen konkreter beschrieben werden. Dazu gehören:

  • Was kann jemand weiterhin selbstständig leisten?
  • Wofür ist Hilfe notwendig?
  • Welche Hilfsmittel stehen zur Verfügung?

Mehr als eine Million Menschen stellen in Deutschland jährlich einen Antrag, die persönliche Situation auf Pflegebedürftigkeit zu prüfen. Sachsenweit sind etwa 3 Prozent der Pflegebedürftigen unter 25 Jahren alt, rund 84 Prozent über 65 Jahre. 65 Prozent der pflegebedürftigen Menschen sind Frauen. Unterschiedliche Lebensumstände bedürfen individueller Pflege. Die fünf Pflegegrade ermöglichen eine detaillierte Beurteilung und individuelle Betreuung.

So beantragen Sie Pflegeleistungen

Stellen Sie Ihren Antrag bei der zuständigen Pflegekasse. Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse organisiert. Die Adresse der Pflegekasse entspricht fast immer der der Krankenkasse. Sollte es einmal nicht der Fall sein, wird Ihre Krankenkasse den Antrag weiterleiten. Das gilt sowohl für gesetzlich versicherte Pflegebedürftige als auch für privat Versicherte. Der Freistaat Sachsen stellt mit der Pflegedatenbank einen ganz speziellen Service zur Verfügung. Darin finden Sie schnell und übersichtlich die für Sie wichtigen Informationen. Die Daten stellen Ihnen die Landkreise und kreisfreien Städte sowie die Pflegekassen bereit.

Ambulante Pflege

Ein Altenpflegeschüler fühlt bei einer Patientin den Puls. Angeleitet wird er dabei von seiner Ausbilderin.

Ambulant pflegen, wo Sie sich zuhause fühlen.

Teilstationäre Pflege

Ein Bild von einem Strand mit Palmen hängt in einem goldenen Rahmen an der Wand. Davor ist ein Haltegriff zu sehen, der an einem Pflegebett angebracht ist.

Teilstationär – Ob am Tag oder in der Nacht, immer individuell betreut

Vollstationäre Pflege

Eine Mitarbeiterin im Pflegeheim scherzt mit einer älteren Bewohnerin im Rollstuhl. Sie lacht.

Pflege ist auch eine Sache des Vertrauens

Kurzzeitpflege

Ein Schild an einer Wand auf dem steht: Wohnbereich 2 und Kurzzeitpflege.

Für kurze Zeit die komplette Pflege

Unterstützung im Alltag

Zu sehen ist ein aufgebautes Mensch-ärger-dich-nicht-Spiel. Es wird von zwei Damen gespielt, von denen nur die Hände zu sehen sind.

Entlastungsbetrag für alle Pflegegrade

Pflegende Angehörige

Ein Wohnzimmer-Tisch auf dem sind folgende Gegenstände zu sehen: Blumenvase mit Blumen, Getränke, Medikamente, eine Fernsehzeitung, ein Kalender, Fernbedienungen und eine Armbanduhr.

Wieviel kostet die Pflege und wer unterstützt mich?

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