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Nachbarschaftshilfe

Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer unterstützen stundenweise Menschen mit Pflegebedarf im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements. Sie entscheiden selbst, welche Tätigkeiten sie konkret übernehmen möchten – körperliche Pflegemaßnahmen sind allerdings ausgeschlossen. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer lassen sich durch einen Kurs anerkennen. Ihre Leistungen können mit dem Entlastungsbetrag komplett über die Pflegeversicherung bezahlt werden. Mit dem Entlastungsbetrag stehen für Menschen mit Pflegegrad jeden Monat 131 Euro zur Verfügung. Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer dürfen eine Aufwandsentschädigung bis zu 10 Euro je 60 Minuten verlangen.

Nachbarschaftshilfe für Menschen mit Pflegebedarf

© iStock | Fred Froese

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