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Informationen für pflegende Angehörige

Wieviel kostet die Pflege und wer unterstützt mich?

Ein Wohnzimmer-Tisch auf dem sind folgende Gegenstände zu sehen: Blumenvase mit Blumen, Getränke, Medikamente, eine Fernsehzeitung, ein Kalender, Fernbedienungen und eine Armbanduhr. © Sibylle Kölmel

Als pflegende Angehörige haben Sie viele Fragen, müssen jede Menge organisieren und beantragen. Sie erfahren hier, welche Leistungen an wen gezahlt werden. Außerdem bekommen Sie Tipps und Hinweise, wie Sie die Pflege zuhause meistern.

Pflegegrad, Kosten, Versicherung

Seit dem 1. Januar 2017 wird die Pflegebedürftigkeit nicht mehr in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden gemessen.

Pflegebedürftig sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Nach der Definition des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI) sind damit Personen erfasst, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate bestehen.

Ihr Ansprechpartner ist die Pflegekasse der zu pflegenden Person. In den meisten Fällen erfahren Sie die ersten notwendigen Kontaktdaten, Adressen und persönlichen Ansprechpartner über die Krankenkasse der zu pflegenden Person. Denn wer gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch auch gesetzlich pflegeversichert. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen bzw. abgeschlossen haben. Alle Pflegebedürftigen haben Anspruch auf Hilfe im Alltag. So es der Gesundheitsstatus zulässt, entscheiden sie selbst, von wem sie gepflegt werden möchten. Die Pflegeversicherung unterstützt sowohl die Pflege über einen ambulanten Pflegedienst als auch die Pflege von Angehörigen oder Freunden.

Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 2 haben Anspruch auf Pflegegeld von der Pflegekasse bzw. Pflegesachleistungen von einem Pflegedienst, den sie selbst wählen. Über das Pflegegeld in bar verfügen Pflegebedürftige selbst. Pflegesachleistungen werden direkt zwischen der Pflegekasse und dem Pflegedienst abgerechnet. Privatversicherte Pflegebedürftige rechnen die Sachleistungen über die Kostenerstattung ab. In der Regel gibt die pflegebedürftige Person das Pflegegeld an die pflegenden Angehörigen oder Freunde als Anerkennung weiter. Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.

Welche Pflegedienste dafür in Ihrer Nähe zur Auswahl stehen, finden Sie in der Pflegedatenbank Sachsen.

Pflegebedürftige, die weder eigene Mittel, noch Angehörige haben, die sie unterstützen könnten, stellen beim Sozialamt einen Antrag auf »Hilfe zur Pflege«. 

Wenden Sie sich an die Pflegekasse. Es gibt einen Anspruch auf Pflegeberatung auch für Sie!

Achten Sie auf sich - Sie werden gebraucht.

Wenn Sie Ihre Angehörigen mehr als zehn Stunden pro Woche regelmäßig pflegen, sind Sie automatisch renten- und unfallversichert. Falls Sie selbst einmal krank sind und nicht pflegen können, übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft.

Falls Sie für die Zeit der Pflege Ihren Beruf aufgeben, bezahlt die Pflegeversicherung seit dem 1. Januar 2017 die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für die gesamte Dauer der Pflegetätigkeit. Sie haben Anspruch auf Arbeitslosengeld und Leistungen der aktiven Arbeitsförderung. Das erleichtert Ihnen nach der Pflegezeit den beruflichen Wiedereinstieg.

Auch pflegende Angehörige brauchen Urlaub. Damit Sie sich sorgenfrei erholen können, übernimmt die Pflegekasse der zu pflegenden Person die Aufwendungen für eine Ersatzpflegekraft während der Zeit Ihres Urlaubs oder Ihrer Kur. Schützen Sie sich als pflegende Angehörige vor der eigenen Überlastung. Überschätzen Sie sich nicht. Der Pflegealltag verlangt Kraft und Geduld.

Holen Sie sich als pflegende Angehörige Tipps und Unterstützung zur Pflege. Fragen Sie bei der betreuenden Pflegekasse nach Anleitungen zum richtigen Heben und Stützen, zur Pflege im Bett oder zur Pflege am Waschbecken. Körper- und Mundpflege gehören genauso zum Pflegealltag wie gesundes Essen und Trinken. Außerdem ist es wichtig, eventuelle Folgeerkrankungen rechtzeitig zu erkennen. Ihre individuelle Pflege unterstützt den pflegebedürftigen Angehörigen, motiviert, gibt Lebensmut und beugt unter Umständen weiteren Erkrankungen vor. Diese Verantwortung tragen Sie nicht allein. Suchen Sie den Kontakt zur Pflegekasse, um die für Sie passende Hilfe als Helfer zu bekommen.

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